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Anschlussfinanzierung
Geht bei einer noch laufenden Baufinanzierung die Zinsbindung zu Ende, bekommen die Darlehensnehmer von der finanzierenden Bank häufig kurz davor ein Prolongationsangebot. In vielen Fällen ist bei dieser Offerte die neue Rate deutlich niedriger als das bei dem bisherigen Darlehen der Fall war. Dieses Angebot seiner Bank muss der Kunde nicht zwingend annehmen, er kann versuchen eine Anschlussfinanzierung zu finden, die seinen persönlichen Bedürfnissen gerecht wird.
Bei der Finanzierung von Immobilien wird das Eingehen einer weiteren Schuld zum Begleichen der schon bestehenden Schuld als Anschlussfinanzierung bezeichnet, weil sie sich direkt an das bereits bestehende Darlehen anschließt. Dabei kann der Kunde die Offerte seiner Bank annehmen, aber er hat auch die Möglichkeit, eine andere Bank zu finden, die ihm ein besseres Angebot macht.
Die besten Baufinanzierungsangebote im Überblick:
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Anschlussfinanzierung braucht jeder
Fast alle, die für den Erwerb ihrer Immobilie eine Finanzierung nutzen, müssen auch eine Anschlussfinanzierung beanspruchen, weil der bewilligte Kreditbetrag so hoch war, dass er im Rahmen der ersten Finanzierungsrunde mit der vereinbarten Laufzeit für die Zinsbindungsfrist, nicht vollständig getilgt werden konnte. Fast immer ist die Zinsbindungsfrist auf höchstens 15 Jahre festgelegt und danach muss über die neuen Konditionen verhandelt werden.
Verhandlungsspielraum bei der Anschlussfinanzierung
Bei den Anschlussfinanzierungen ist es empfehlenswert, wenn die Absicht besteht, bei der bisherigen Bank zu bleiben, über das vorliegende Angebot noch weiter zu verhandeln. Immerhin ist der Kunde der Bank jetzt als zuverlässig und seriös bekannt, was für die Bonität eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Wenn sich auch die persönliche finanzielle Situation gut darstellt, wird die Bank dem Kunden entgegenkommen. Das kann sich lohnen, denn ein paar Zehntelprozentpunkte beim Zinssatz können am Ende mehrere Tausend Euro an Einsparung bringen. Ist die Bank stur, sollte der Darlehensnehmer sich nicht scheuen auch Angebote von anderen Banken einzuholen. Manchmal reicht schon die Vorlage günstiger Angebote von Fremdbanken, um die bisherige Bank doch noch zu bewegen, das vorliegende Angebot zu verbessern.
Sondertilgungen vereinbaren
Auch in dem neuen Darlehensvertrag über die Anschlussfinanzierung ist die Möglichkeit von Sondertilgungen betragsmäßig zu vereinbaren, um zu vermeiden, dass bei eventuellen Sondertilgungen Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen ist. Sollte im Zusammenhang mit der Beendigung des Erstvertrages noch genügend Liquidität bestehen, kann das Geld jetzt in den ersten Vertrag eingezahlt werden, damit wird der Darlehensbetrag für die Anschlussfinanzierung kleiner, das spart Zinskosten. Wenn am Ende der Zinsbindung noch zusätzlich getilgt wird, darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, weil ihr, bezogen auf den alten Vertrag auch kein Schaden entsteht.
Zinsbindung und Ratenhöhe
Vor dem Vertragsabschluss für eine Anschlussfinanzierung sind wieder grundsätzliche Regeln zu beachten. Bei einer Niedrigzinsphase muss wieder versucht werden, die Zinsbindung über einen langen Zeitraum festzulegen. Ist gerade das Gegenteil der Fall und die Zinsen sind gerade hoch, sollte die Zinsbindung möglichst kurz gewählt werden, um dann später wieder neu zu verhandeln.
Bei den Verhandlungen mit der Bank über die Anschlussfinanzierung kann der Kunde auch seine Ratenhöhe neu festlegen. Bei Beibehaltung der Rate kann das Darlehen eher getilgt sein, was Schuldenfreiheit und tatsächliches Eigentum bedeuten würde. Wird die Rate minimiert, ist zwar die Laufzeit länger aber der Darlehensnehmer bekommt mehr finanziellen Spielraum im Alltag. Hier muss jeder seine Prioritäten setzen, diese Entscheidung obliegt immer dem Darlehensnehmer, es ist sein Geld, es sind seine Schulden und es ist sein Leben. Einen hilfreichen Vergleich für Anschlussfinanzierung finden Sie hier unte Baufinanzierung.








