Anschlussfinanzierung

In den meisten Fällen ist ein Immobiliendarlehen bei Ablauf der vereinbarten Zinsbindungsfrist noch nicht vollständig getilgt, sodass der Kreditnehmer auf eine Anschlussfinanzierung angewiesen ist, sofern er nicht über die finanziellen Mittel zur vollständigen Rückzahlung verfügt.

Viele Bauherren und Immobilienkäufer vereinbaren die weitere Finanzierung mit der Bank, bei der sie das ursprüngliche Darlehen aufgenommen haben.
Diese Lösung ist bequem, aber nicht in jedem Fall die günstigste.
Es empfiehlt sich, für das Anschlussdarlehen in jedem Fall mehr als ein Angebot einzuholen.
Bei der Prüfung der Angebote ist nicht alleine der Zinssatz ein wichtiges Kriterium; auch die Möglichkeiten für Sondertilgungen sind beim Vergleich in Betracht zu ziehen.

Die das erste Darlehen gewährt habende Bank ist nicht verpflichtet, eine Anschlussfinanzierung zu akzeptieren. Insbesondere Kunden, bei denen die Rückzahlung der Darlehensraten nicht immer zuverlässig und rechtzeitig erfolgt ist, erfahren häufig eine Ablehnung ihres Antrages. Allerdings ist die Bank rechtlich verpflichtet, den Kunden spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindungsfrist davon in Kenntnis zu setzen, ob sie eine weitere Finanzierung gewähren wird oder nicht.

Bei Kreditnehmern, die ihren Zahlungsverpflichtungen immer vereinbarungsgemäß nachgekommen sind, stellt sich die Anschlussfinanzierung dagegen in der Regel als unproblematisch dar. Die Bank verlangt jedoch auch in diesen Fällen zumeist Bearbeitungsgebühren, deren Höhe nicht in jedem Fall als angemessen erscheint. Immerhin spart sie Kosten für die Bonitäts-Prüfung, da eine langjährige Geschäftsbeziehung ohne Beanstandungen hinreichend auf eine gute Bonität hinweist.

Die Anschlussfinanzierung bietet in der Regel erneut eine Zinsfestschreibung. Wenn der Kreditnehmer steigende Zinsen erwartet, hat er die Möglichkeit, sich schon vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Zinsbindungsfrist einen günstigen Zinssatz für die Zukunft zusichern zu lassen. Eine derartige Vereinbarung wird als Forward-Darlehen bezeichnet. Bei dieser Darlehensform schließen Kreditinstitut und Kreditnehmer einen Vertrag über ein in der Zukunft zu gewährendes Darlehen ab, wobei der Zinssatz selbstverständlich schon bei der Vertragsunterzeichnung fest vereinbart wird. Der Kunde zahlt für die Zinsgarantie einen Aufschlag, der zumeist unterhalb von einem Prozentpunkt liegt.

Der Abschluss eines Forward-Darlehens verlangt, dass sich der Kunde bereits längere Zeit vor dem Ablauf der ursprünglich vereinbarten Zinsbindungsfrist Gedanken über die Anschlussfinanzierung macht und ist nur dann sinnvoll, wenn steigende Zinssätze zu erwarten sind.

Die besten Baufinanzierungsangebote im Überblick:

 
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